Kosten einer Behandlung
Die Leistungen eines sind nach § 4 Nr. 14 a Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit und betragen pro Sitzung 90,- Euro.
Sie erhalten darüber eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis (GebüH) , die Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen können.
Gesetztlich Versicherte müssen Laserbehandlungen (leider) selbst bezahlen.
Dabei ist das Honorar unabhängig von Anzahl der zu behandelnden Fuß- oder Fingernägel, da grundsätzlich alle Fuß- oder Fingernägel des betreffendes Fußes oder der betreffenden Hand mitbehandelt werden.
Auch das Lasern von zehn Fuß- bzw. Fingernägel ist innerhalb einer Sitzung problemlos möglich, wenn beide Füße, bzw. beide Hände betroffen sein sollten.
Damit halten sich die Kosten für eine Laser Behandlung in einem vernünftigen Rahmen. Lesen Sie auch, warum wir so günstig arbeiten.
Zehn Nägel stellen aber die Höchstgrenze für eine Sitzung dar.
Wenn sowohl Hände, als auch Füße betroffen sind, empfehlen wir Ihnen, zunächst mit den Händen anzufangen oder einen Doppeltermin zu vereinbaren.
Behandlungsintervall und Dauer der Behandlung
Sie sollten mindestens drei bis vier Sitzungen einplanen, wobei die Behandlungen im Abstand von zwei bis vier Wochen stattfinden sollten.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, so bleiben Termine, die mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, berechnungsfrei.
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